14.12.2020

Denkmalschutz in der Gartenstadt Lohberg

Die Dinslakener Stadtverwaltung erhält regelmäßig Anfragen von Bürger*innen aus der Zechensiedlung Lohberg, die irrtümlicherweise vermuten, der Denkmalschutz müsse bei Baumaßnahmen derzeit nicht beachtet werden. Der Hintergrund mögen Berichte darüber sein, dass die Stadt im nächsten Jahr eine neue Gestaltungsfibel für die Zechensiedlung erarbeiten wird.

Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Denkmalrecht grundsätzlich zu beachten ist und die bestehende Gestaltungssatzung natürlich weiterhin gilt. Die Gartenstadt ist gemäß Denkmalschutzgesetz ein Denkmalbereich. Damit ist gesetzlich bestimmt, dass alle Veränderungen an dem Denkmal erlaubnispflichtig sind.

Erlaubnispflichtige Veränderungen

Die städtische Gestaltungssatzung wurde entwickelt, um das Denkmalrecht besser anwenden zu können. Sie regelt, wie bestimmte bauliche Veränderungen auszuführen sind, damit der Denkmalschutz gewährleistet ist und eine Erlaubnis erteilt werden kann. Gemäß §9 DSchGNRW / Denkmalschutzgesetz NRW sind sämtliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes der Häuser und der Gartenanlagen bzw. Freiflächen erlaubnispflichtig.

Fenster, Türen, Fassaden, Zäune und mehr

Daher ist eine Denkmalrechtliche Erlaubnis seitens der Stadt Dinslaken als Untere Denkmalbehörde erforderlich. Unter die erlaubnispflichtigen Veränderungen fallen zum Beispiel der Austausch oder die Erneuerung von Fenstern, Haustüren und Dacheindeckungen. Es gehören auch die Sanierung von Hausfassaden, die Errichtung von Zaunanlagen oder KFZ-Stellplätzen dazu. Zurzeit stellt die Denkmalbehörde geradezu einen Boom insbesondere bei der Einfriedung von Grundstücken fest. Zahlreiche Zaunanlagen entsprechen nicht den Materialvorgaben der Satzung, werden ohne Genehmigung errichtet und überschreiten zudem zulässige Höhen oder Breiten.

Vorgärten als KFZ-Stellplätze

Auch werden Vorgärten ohne Genehmigung vollständig gepflastert und in Stellplätze umgewandelt. Hier gilt immer noch, dass die versiegelten Flächen in Vorgärten und Gärten maximal 40% betragen dürfen. 60% der Freiflächen müssen als Grünfläche erhalten bleiben.

Baustopps und Bußgelder

Verstöße gegen die Satzung und illegale Baumaßnahmen werden weiterhin verfolgt und geahndet. Das gilt auch für neuerlich erbaute oder noch im Bau befindliche Anbauten, Zäune, Gartenhäuser, Terrassenanlagen oder Terrassenüberdachungen sowie sonstige nicht dem Denkmalschutz entsprechenden Maßnahmen. Es werden weiterhin Baustopps verfügt und Bußgelder ausgesprochen. Hierbei wird in Einzelfällen eine eventuelle Genehmigungsfähigkeit mit dem Amt für Denkmalschutz im Rheinland / LVR überprüft.
Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass sich aufgrund der Vielzahl von Verstößen die Bearbeitung zeitlich hinziehen kann.

Denkmalschutzhinweis im Kaufvertrag

Interessierte, die sich ein Haus in Lohberg kaufen möchten, werden im Allgemeinen von den Hausbesitzern oder Wohnungsbaugesellschaften darüber informiert, dass sich das Wohnhaus in einem Denkmalbereich befindet. Auch in den entsprechenden notariellen Kaufverträgen ist hierzu ein Hinweis verankert. Es empfiehlt sich daher, sich mit dem Fachdienst Denkmalschutz im Technischen Rathaus per E-Mail an denkmalschutz@dinslaken.de in Verbindung zu setzen.

Die Gestaltungssatzung ist auf der Homepage der Stadt Dinslaken zu finden:
https://www.dinslaken.de/de/stadt-buergerservice/satzungen-und-richtlinien/#06 Bauwesen
unter Satzung Gestaltung Zechensiedlung Dinslaken-Lohberg Nr. 606.

Lösungen für bauliche Veränderungen

Eine neue Gestaltungsfibel wird natürlich nicht in wenigen Wochen entwickelt. Ziel ist es, mit den betroffenen Bürger*innen über den besonderen baukulturellen Wert ihrer Siedlung zu sprechen. Veränderungswünsche sollen in Erfahrung gebracht und denkmalverträgliche Lösungen für bauliche Veränderungen gefunden werden. Die Gestaltungsfibel wird Grundlage für eine Anpassung der Gestaltungssatzung sein. Dabei werden die denkmalpflegerischen Anforderungen aber genauso zu beachten sein wie bei der derzeit gültigen Satzung.

Das für die Erstellung der Fibel beauftragte Planungsbüro führt zurzeit Bestandsuntersuchungen durch. Informationsflyer sollen im Denkmalbereich verteilt werden und zur Teilnahme an Informationsgesprächen sowie Stadtteilspaziergängen einladen.

Beteiligung der Eigentümerschaft

Die Gestaltungsfibel soll Ende des Jahres 2021 vorliegen. Die Einhaltung des Zeitplans hängt davon ab, inwieweit die geplante Beteiligung der Eigentümerschaft aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden kann. Die Erarbeitung der Gestaltungsfibel wird aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW im Rahmen des Städtebauförderprogramms “Sozialer Zusammenhalt Dinslaken-Lohberg“ finanziert.

Text: Pressemitteilung der Stadt Dinslaken